Muster Widerrufsbelehrung Darlehensvertrag: Erfahrungsbericht Heike L.

Aktualisiert am 27. Januar 2023 von Ömer Bekar

muster widerrufsbelehrung darlehensvertragSicherlich wissen Sie, dass Sie einen Darlehensvertrag widerrufen können, sofern die gesetzliche Widerrufsfrist noch läuft oder aber es Formfehler im Kreditvertrag gibt. Dabei sollten Sie aber in jedem Fall einige Details beachten, damit der Widerruf am Ende auch tatsächlich erfolgreich ist. Mit der Muster Widerrufsbelehrung für den Darlehensvertrag wissen Sie, worauf man dabei achten sollte und welche Details in der Widerrufsbelehrung nützlich sind. Dabei kann Ihnen auch der Erfahrungsbericht von Heike L. weiterhelfen, sodass Sie den Widerruf vom Kredit einfach vornehmen können. In vielen Fällen ist es für die Kreditnehmer dann ganz leicht möglich, einen Widerruf bei der Bank durchzuführen – und so zum Beispiel einen teuren Kredit loszuwerden.

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Wie wäre es für Sie, wenn eine Muster Widerrufsbelehrung für den Darlehensvertrag Ihnen genau aufzeigt, welche Details für Sie wichtig sind und welche dabei in jedem Fall im Kreditvertrag zu finden sein müssen? Dann sollten Sie weiterlesen. Denn anhand dieser Daten können Sie erkennen, ob Ihre Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist und ob diese somit dazu berechtigt, den Darlehensvertrag zu widerrufen. Dabei sind einige Aspekte von großer Bedeutung und für Sie ist es somit tatsächlich wichtig, das Darlehen genau zu prüfen, bevor Sie einen Widerruf außerhalb der Widerrufsfrist durchführen.

Nehmen Sie sich fünf Minuten Zeit und informieren Sie sich darüber, was ein Muster für die Widerrufsbelehrung zum Darlehensvertrag beinhalten sollte und welche Details dabei für Sie vor allem von Bedeutung sind. Somit ist es für Sie im Anschluss einfacher, einen Widerspruch vom Kredit durchzuführen und den Rücktritt vorzunehmen. Dabei können Ihnen die Erfahrungen von Heike L. weiterhelfen und Ihnen eine erste Orientierung bieten. Zudem hilft Ihnen aber auch die Vorlage weiter und Sie müssen das Musterschreiben am Ende nur noch an Ihre Anforderungen und Bedürfnisse anpassen.

►Musterschreiben zur freien Verwendung: Widerrufsbelehrung Darlehensvertrag

Mit dem Muster haben Sie die Möglichkeit, einen Darlehensvertrag zu widerrufen und Sie können dabei die Fehler in der Widerrufsbelehrung entsprechend für sich nutzen. Dazu müssen im Musterschreiben Ihre Daten angepasst werden und Sie können den Widerruf dann bereits absenden. Fragen Sie im Zweifelsfall allerdings einen Juristen um Rat. Dieser hilft Ihnen rund um die Vorlage sicherlich weiter.

Absender: (Angaben zur Person mit Adresse)

Empfänger: (Kreditgeber mit Adresse nennen)

Darlehensnummer: (Kontonummer angeben, sofern vorhanden)

Hiermit widerrufe ich meinen mit Ihnen am (Datum eintragen) geschlossenen Darlehensvertrag. Ich wurde bei Abschluss des Darlehens nicht über mein Widerrufsrecht informiert. / Im Darlehensvertrag ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft, sodass ich diesen Vertrag widerrufen kann, ohne eine dafür gültige Frist einzuhalten.

Ich bitte Sie, meinen Widerruf zu bestätigen und die Rückabwicklung des Darlehens anzustoßen.

(Ort und Datum) (Unterschrift per Hand)

Widerrufsbelehrung für den Darlehensvertrag: Was muss drinstehen?

An die Widerrufsbelehrung für einen Darlehensvertrag sind einige Bedingungen und Anforderungen zu stellen, die von Bedeutung sind. So gab es vor allem in der Vergangenheit immer wieder Kreditnehmer, die ihre Darlehen widerrufen konnten, weil es Fehler in der Widerrufsbelehrung gegeben hat. Somit war es auch nach Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist möglich, ein Darlehen zu widerrufen und von diesem zurückzutreten. Vor allem, wenn das alte Darlehen mit hohen Zinsen verbunden war, konnte sich dies natürlich lohnen.

Allerdings:

Für Darlehen, die bis zum 10. Juni 2010 geschlossen wurden, gilt dies inzwischen nicht mehr – das Gesetz wurde entsprechend geändert. Höchstens bei nachgewiesenem Betrug kann ein Widerruf auch jetzt noch eine Möglichkeit für Sie darstellen.

Innerhalb der gesetzlichen Frist für den Widerruf spielt es für Sie keine große Rolle, was in der Widerrufsbelehrung steht, da Sie in diesem Fall jederzeit vom Kreditvertrag zurücktreten können. Die Frist für den Widerruf liegt gesetzlich bei 14 Tagen, allerdings kann diese Frist von der jeweiligen Bank auch individuell angepasst sein. Lediglich kürzer als 14 Tage darf diese nicht sein, ansonsten sind aber auch drei oder vier Wochen als Widerrufsfrist möglich. Im Kreditvertrag Ihrer Bank finden Sie dazu die entsprechenden Informationen, sodass Sie sich entsprechend einfach informieren können und alle Details direkt und schnell finden.

Erfahrungsbericht von Heike L.: „Das war bei der Widerrufserklärung falsch!“

„Meine Erfahrungen mit dem letzten Darlehen waren nicht gerade sehr positiv. Nachdem ich dieses abgeschlossen hatte und mein Geld auch bekommen hatte, stellte ich fest, dass der Kreditvertrag fehlerhaft war. Nicht direkt der Vertrag, vielmehr aber meine Möglichkeiten, diesen zu widerrufen. Denn statt der zwei Wochen Frist für den Widerruf, wurde im Vertrag lediglich eine Frist von 10 Tagen festgehalten. Das widerspricht ja bereits dem Widerrufsrecht, das man als Verbraucher auch beim Fernabsatz und in anderen Fällen hat. Somit habe ich mich – rund drei Wochen nach Abschluss des Darlehens – dazu entschieden, den Vertrag zu widerrufen – und habe meiner Bank dies auch exakt und formlos mitgeteilt.

Den Widerruf konnte ich durch ein Muster einfach erledigen und hatte somit die Möglichkeit, meinen Darlehensvertrag einfach zu widerrufen. Das hat mich insgesamt vielleicht zehn Minuten gekostet und ich konnte im Musterbrief einfach meine Daten anpassen und dieses dann auch ausdrucken. Wichtig war dabei noch, dass ich den Widerruf nicht per Mail senden konnte – es war meine persönliche Unterschrift notwendig. Das stellt aber kein Problem dar und möglicherweise hat sich daran inzwischen auch schon wieder etwas geändert. Insgesamt hatte ich somit die einfache Gelegenheit, meinen Darlehensvertrag einfach zu widerrufen.“

Mit einem solchen Schreiben können Sie sich gegen Fehler in der Widerrufsbelehrung wehren und haben die Möglichkeit, das eigene Darlehen zu widerrufen. Wichtig ist dabei allerdings in aller Regel, dass Sie Ihren Kreditvertrag genau prüfen und herausfinden, ob es wirklich Fehler gibt. Dabei hilft Ihnen die regionale Verbraucherzentrale zum Beispiel weiter. Aber auch ein Anwalt kann als Anlaufstelle hilfreich sein und bietet Ihnen entsprechende Unterstützung.

Haben Sie Ihren Darlehensvertrag erst widerrufen, haben Sie die Möglichkeit, ein neues Darlehen abzuschließen. Durch aktuell niedrige Zinsen kann man dabei in vielen Fällen ganz leicht sparen – und somit einen günstigeren Kredit abschließen. In den allermeisten Fällen lohnt sich das und bietet für Sie als Kreditnehmer ein großes Potential.

Gut zu wissen:

Eine Vorfälligkeitsentschädigung brauchen Sie bei einem berechtigten Widerruf nicht zahlen. Ebenso wenig muss die Bank Ihrem Widerspruch zustimmen. Es handelt sich dabei nämlich um eine einseitig ausreichende Willenserklärung, sodass ein Widerruf vom Darlehensvertrag bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung in aller Regel möglich ist.