Widerrufsrecht Darlehen einfach erklärt

Aktualisiert am 27. Januar 2023 von Ömer Bekar

widerrufsrecht darlehenWer ein Darlehen abschließt, hat dabei in aller Regel auch ein Widerrufsrecht, von dem man Gebrauch machen kann. Das umfasst vor allem die Möglichkeit, das Darlehen nach Abschluss mit einer Frist von vierzehn Tagen widerrufen zu können. Somit wird das Darlehen nichtig und wird wieder abgewickelt. Doch nicht immer ist das Widerrufsrecht bei einem Darlehen so einfach zu verstehen und es gibt dabei auch noch Ausnahmen, bei denen man die gültige Frist aus dem Gesetz nicht berücksichtigen muss. Darüber sollte man sich stets informieren, wenn man ein Darlehen abschließen möchte oder wenn Sie bereits ein Darlehen abgeschlossen haben.

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Wie wäre es, wenn Sie ein Darlehen einfach und ohne großen Aufwand widerrufen könnten und wenn das dann noch nicht einmal viel Zeit in Anspruch nimmt? Oftmals ist es genau so und als Verbraucher können Sie davon natürlich bei Bedarf von profitieren. Grundsätzlich bietet ein Widerruf für Sie die Möglichkeit, ein Darlehen loszuwerden – zum Beispiel also, wenn Sie dieses doch nicht mehr benötigen und sich die Umstände geändert haben sollten. Doch auch bei Formfehlern kann es sinnvoll sein, ein Darlehen zu widerrufen – die notwendigen Informationen zu dieser Option finden Sie hier und haben somit alle Möglichkeiten, die bereitstehen, auf einen Blick.

Nehmen Sie sich einige Minuten Zeit und informieren Sie sich darüber, wann ein Rücktritt vom Darlehen in Frage kommen kann und unter welchen Umständen Sie auch einen länger bestehenden Kredit zeitnah ablösen können. Denn mit einem Widerspruch kann man sich eines fehlerhaften Darlehens schnell entledigen und hat somit die Möglichkeit, einfach und schnell ein attraktiveres Darlehen abzuschließen. In jedem Fall sollten Sie sich umfassend informieren und somit herausfinden, wann sich ein Widerruf lohnt und welche Bedingungen dafür erfüllt sein müssen. Das Widerrufsrecht für Darlehen ist tendenziell einfach zu verstehen – wenn man sich zunächst einmal näher damit befasst und die eigenen Optionen ermittelt.

►Musterschreiben zur freien Verwendung: Widerspruch beim Darlehen gemäß Widerrufsrecht

Mit dem Muster haben Sie die Option, einen Widerruf fürs Darlehen schnell und einfach vorzunehmen. Dabei sollte die Vorlage aber durch Sie in jedem Fall angepasst werden, sodass diese auch problemlos genutzt werden kann. Mit dem Musterschreiben wird Ihnen viel Komfort geboten – dennoch kann die vorherige Rücksprache mit einem Anwalt nützlich sein.

Widerruf vom Darlehen

Absender: (Angabe von Name und Adresse)

Empfänger: (Angabe von Namen und Adresse)

Kreditnummer: (falls vorhanden, angeben)

Ich widerrufe gemäß des Widerrufsrechts mein mit Ihnen geschlossenes Darlehen vom (Datum nennen). Dabei widerrufe ich das Darlehen gemäß der gesetzlichen Frist / aufgrund von Formfehlern bei der Widerrufsbelehrung.

Bitte bestätigen Sie meinen Widerruf schriftlich.

(Datum sowie Ort) (Unterschrift von Ihnen, per Hand)

Widerrufsrecht für Darlehen: Gesetzlicher Widerruf innerhalb von 14 Tagen

Gesetzlich gilt für den Widerruf eines Darlehens eine Frist von 14 Tagen und diese Frist besagt, dass Sie ein geschlossenes Darlehen für volle zwei Wochen nach dem Vertragsschluss noch widerrufen können. Haben sich also Ihre Pläne geändert, können Sie das Darlehen ungeschehen machen, zahlen die Darlehensumme zurück und der Vertrag ist nicht mehr gültig. Diese Option gilt allerdings nur innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss des Darlehens – danach haben Sie hierzu keine Möglichkeit mehr. Dann aber kann es dennoch möglich sein, das Darlehen abzuwickeln und sich zum Beispiel nach einem günstigeren Angebot umzusehen.

Fehlerhafte Darlehensverträge machen späteren Widerruf möglich

Durch einen fehlerhaften Darlehensvertrag haben Sie als Kreditnehmer oftmals aber auch noch die Möglichkeit, vom Darlehen zurückzutreten und dieses zu widerrufen. Vor allem im Bezug auf die Widerrufsbelehrungen gibt und gab es hierbei bei vielen Banken und Kreditgebern Fehler und Unachtsamkeiten, sodass sich die Prüfung eines Darlehens durchaus lohnen kann.

Aber aufgepasst:

Wurde das Darlehen vor dem 10. Juni 2010 abgeschlossen, ist ein Widerruf heute nicht mehr möglich – selbst wenn es hier Fehler geben sollte. Durch eine Gesetzesänderung besteht diese Möglichkeit nicht mehr und es lohnt sich daher nicht mehr, solchen Darlehen zu widersprechen.

Allerdings besteht diese Option nach wie vor für Darlehen, die ab dem 11. Juni 2010 abgeschlossen wurde und natürlich auch noch Bestand haben. Doch selbst wenn diese bereits vorzeitig aufgelöst wurden und eine Vorfälligkeitsentschädigung bezahlt wurde, kann man als Kreditnehmer noch ein Potential in Anspruch nehmen.

Denn:

Wurde eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt, kann man diese zurückfordern und muss somit keine zusätzlichen Kosten für das Darlehen in Kauf nehmen.

Beratung und Hilfe bietet die Verbraucherzentrale

Sollten Sie ein Darlehen widerrufen wollen und vom Widerrufsrecht bei Darlehen Gebrauch machen, können Sie dies entweder alleine tun oder aber sich Hilfe holen. Bei der Verbraucherzentrale bekommen Sie schnelle und hilfreiche Unterstützung – vor allem gilt dies beim Widerruf wegen Formfehlern im Darlehensvertrag. Zudem kann Ihnen auch ein Jurist weiterhelfen. Es gibt Anwälte, die in diesem Bereich spezialisiert sind und Ihnen somit direkt helfen können.

Möchten Sie im Rahmen der Widerrufsfrist widerrufen, können Sie dies auch ohne Probleme alleine machen und müssen dazu lediglich ein formloses Schreiben ausstellen. Auf einige Details sollten Sie dabei aber in jedem Fall auch achten.

Widerrufsrecht für Darlehen ausüben: Was muss im Widerruf drinstehen?

In einem Widerruf für das Darlehen sollten einige wichtige Angaben zu finden sein. Neben den persönlichen Angaben von Ihnen sind dabei auch diese Details in jedem Fall zu nennen:

  • Adresse des Kreditnehmers
  • Anschrift und Name des Kreditgebers
  • Kreditnummer oder Kennzeichnung des Darlehens
  • Widerruf als klare Formulierung
  • Unter Umständen Begründung für Widerruf
  • Bitte um Bestätigung in schriftlicher Form
  • Unterschrift von Ihnen per Hand

Wichtiger Hinweis:

Der Widerspruch muss von Ihnen am Ende in jedem Fall persönlich unterschrieben werden und ist ansonsten nicht gültig. Vergessen Sie daher in keinem Fall die Unterschrift. Im besten Fall wird diese direkt gesetzt, wenn Sie den Widerspruch erstellt haben. So kann der Widerruf auch am Ende akzeptiert werden.

Ein Widerruf von einem Darlehen ist entsprechend des Widerrufsrechts einfach möglich und bietet für Sie die Möglichkeit, den Kredit innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss noch abzustoßen. Doch auch in anderen Fällen kann ein Widerruf für Sie noch möglich sein. Das trifft zum Beispiel zu, wenn es in der Widerrufsbelehrung Fehler gab oder Sie nicht korrekt informiert wurden. In einem solchen Fall ist ein Rücktritt auch später noch möglich. Somit können Sie auch nach Ablauf der Frist vom Darlehen zurücktreten.