Widerrufsrecht: Rücktrittsrecht leicht erklärt

Aktualisiert am 27. Januar 2023 von Ömer Bekar

widerrufsrechtViele Dinge sollte man sich besser zweimal überlegen, da werden Sie mir sicher recht geben. Denn was Sie heute so überzeugend fanden, kann mit etwas Abstand am nächsten Tag ganz anders aussehen. Egal ob Sie vorschnell einen Mobilfunkvertrag abgeschlossen haben, den Sie eigentlich gar nicht brauchen. Oder ob Sie zu einer Versicherung überredet wurden, deren Sinn bei genauerer Betrachtung ebenfalls sehr zweifelhaft erscheint. Sie werden die Situation sicher schon einmal erlebt haben, bei der Sie einen Kauf oder einen Vertragsabschluss sehr schnell wieder bereut haben.

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Irren ist menschlich, auch dies werden Sie sicher bestätigen können. In einem gewissen Umfang hat hierfür auch der Gesetzgeber Verständnis. Denn von vielen Verträgen, die Sie unüberlegt abgeschlossen haben, können Sie im Rahmen einer entsprechenden Frist auch wieder zurücktreten. Dieses Recht können Sie natürlich auch strategisch nutzen. Erscheint Ihnen ein Angebot interessant, können Sie zunächst darauf eingehen. Danach schauen Sie sich in Ruhe um, ob Sie nicht noch ein besseres Angebot finden. Wenn Sie erfolgreich sind, kann der erste Vertrag mit vergleichsweise geringem Aufwand widerrufen werden.

Doch eine solche Strategie birgt für Sie auch Risiken. Denn Sie wären nicht der erste, der bei der Erklärung eines Rücktritts von einem Vertrag einen kleinen Fehler begangen hätte. Wenn es für Sie ganz dumm kommt, stehen Sie plötzlich mit zwei Produkten dar, von denen Sie aber nur eines brauchen. Ein Widerruf sollte also nicht nur gut überlegt sein, sondern auch allen gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie sich bei der Formulierung eines Widerspruchs an einer wasserdichten Vorlage orientieren.

►Musterschreiben zur freien Verwendung: Widerruf einer Vollmacht

Vielleicht gehören auch Sie zu den Menschen, die sehr unsicher bei der Erstellung eines Schreibens sind, mit dem Sie von einem Vertrag zurücktreten. Dies ist normal und auch kein Problem. Denn auf unserer Seite finden Sie eine sehr breite Auswahl an Musterbriefen. An einem solchen Muster können Sie sich orientieren, wenn Sie den Widerruf formulieren.

Widerruf Vertrag / Darlehen / …

Absender: (Angabe von Namen und Adresse)

Empfänger: (Angabe von Unternehmen, Name und Anschrift)

Beschreibung des Vertrages (Bezeichnung, Nummer, Datum des Vertragsabschlusses)

hiermit trete ich von dem oben beschriebenen Vertrag zurück. Dies geschieht im Rahmen des gesetzlichen Widerrufsrechts. Ich erwarte eine postalische Bestätigung des Widerrufs bis zum (Datum).

(Datum und Ort) (Unterschrift von Ihnen)

Zunächst zu klären: An wen muss man den Widerruf schicken?

Die Frage, wie ein Widerruf korrekt formuliert wird, fängt schon dabei an, an wen Sie dieses Schreiben überhaupt richten. Denn Mobilfunkverträge können Sie etwa in einem Elektronikmarkt abschließen. Versicherungen werden durch einen Vertreter vermittelt. Und möglicherweise wurde Ihnen ein günstiger Kredit ebenfalls durch einen Vermittler verschafft. Sie würden allerdings einen schweren Fehler begehen, wenn Sie sich für den Widerspruch an den Vermittler wenden. Wenn Sie einem Vertrag widersprechen, sollten Sie sich auch immer an den Vertragspartner wenden. Dies ist entweder der Mobilfunkanbieter, die Versicherungsgesellschaft oder auch die Bank, die Ihnen den Kredit gibt. Da es sich hier häufig um große Unternehmen handelt, sollten Sie sich auch darüber informieren, welche Abteilung konkret verantwortlich ist. Sonst laufen Sie Gefahr, dass Ihr Widerspruch nicht an der richtigen Stelle ankommt.

Tipp für Sie:

Einen Widerspruch sollten Sie immer an den Vertragspartner richten, der in dem entsprechenden Vertrag angegeben ist. Wenn Sie dabei einen Fehler machen, kann das dazu führen, dass der Widerspruch ohne Folgen bleibt.

Es gibt Probleme – Was soll ich machen?

Um sich die Konstellation bei einem Widerspruch vor Augen zu führen, sollten Sie sich auch einmal in die Lage Ihres Vertragspartners versetzen. Dieser hat ein gutes Geschäft gemacht und will nun ungern davon zurücktreten. Unter Umständen müssen Sie also damit rechnen, dass es Probleme geben kann, wenn Sie einen Vertrag widerrufen. Umso wichtiger ist es für den Erfolg Ihres Rücktritts, dass Sie keine formalen Fehler begehen. Außerdem sollten Sie bereits einen Schritt weiterdenken. Die Folge eines misslungenen Widerspruchs kann für Sie auch in einem Rechtsstreit enden. Damit Sie hier die besseren Karten haben, sollten Sie auch alle Schritte gut dokumentieren. Fordern Sie dazu den Vertragspartner auf, Ihnen den Eingang des Schreibens zu bestätigen. Im Zweifel kann es für Sie auch sinnvoll sein, etwas mehr Geld zu investieren und den Widerruf per Einschreiben zuzusenden. Wenn Sie sich unsicher sind, sollten Sie auch darüber nachdenken, juristischen Beistand zu nutzen.

Tipp für Sie:

Um sich für eventuelle Probleme zu wappnen, sollten alle Schritte dokumentiert werden. Auf Nummer sicher gehen Sie mit einem Einschreiben mit Rückschein.

Was darf in einem Widerruf niemals fehlen?

Doch nicht nur der Nachweis für Sie ist wichtig, dass Sie den Widerruf fristgerecht abgesendet haben. Um erfolgreich einem Vertrag zu widersprechen, müssen Sie auch einige wichtige inhaltliche Kriterien erfüllen. Hierzu gehören:

  • Ihre persönlichen Angaben (Name, Adresse, Geburtsdatum)
  • Daten zum Empfänger (ebenfalls Name, Adresse, Ansprechpartner)
  • Informationen zum eigentlichen Sachverhalt (Inhalt, Bezeichnung, Datum des Vertrags, etc. )
  • Ein klar formulierter Widerruf des Vertrages
  • Aufforderung zur Bestätigung in einer angemessenen Frist
  • eigenhändige Unterschrift

Wichtig für Sie:

Wenn Sie den Rücktritt formulieren, sollten Sie nicht nur darauf achten, dass alle erforderlichen Informationen enthalten sind, sondern auch darauf, dass Ihre eigenhändige Unterschrift auf dem Schreiben zu finden ist.

Fazit: Mit einem Widerruf ist der Rücktritt vom Vertrag kein Problem

Sie werden entsprechende Situationen sicher kennen, in denen der Bauch über den Verstand gesiegt hat. Bereits wenige Minuten nach dem Kauf eines Produkts oder dem Abschluss eines Vertrages bereuen Sie bereits Ihre Entscheidung. Die Gründe dafür können völlig unterschiedlich sein:

  • ein günstigeres Angebot ist Ihnen aufgefallen
  • Sie verfügen bereits über ein entsprechenden Vertrag

Dass Sie den Vertrag doch nicht benötigen, sollte kein Anlass zur Sorge sein. Wenn Sie nun überlegt und zügig handeln, können Sie von dem Vertragsabschluss wieder zurücktreten. Hierfür hat der Gesetzgeber eine Frist von mindestens 14 Tagen gesetzt. In einigen Fällen haben Sie auch mehr Zeit. Mit einem Musterschreiben von unserer Seite können Sie den Rücktritt in kurzer Zeit erstellen und vermeiden zudem entscheidende Fehler.