Widerrufsrecht Makler: Diese fünf Optionen gibt es

Aktualisiert am 27. Januar 2023 von Ömer Bekar

widerrufsrecht maklerBestimmt haben auch Sie sich schon einmal über den Berufsstand der Makler geärgert. Für eine Arbeit, die aus Ihrer Sicht nicht länger als zehn Minuten gedauert hat, sollen Sie nun fünf Prozent des Kaufpreises oder drei Monatsmieten hinblättern. Und gerade dann, wenn Sie eine neue Wohnung angemietet oder gekauft haben, und das Geld daher gerade besonders knapp ist. Bestimmt haben Sie sich dann auch schon einmal gewünscht, dem Makler einfach die kalte Schulter zu zeigen. Wie so viele haben Sie sich es am Ende aber dann doch nicht getraut und brav gezahlt.

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Dabei gibt es durchaus einige Möglichkeiten, mit denen Sie die Zahlung der Maklercourtage verweigern können. Sie sollten zunächst prüfen, ob eine der folgenden fünf Optionen für Sie in Frage kommt. Wenn ja, ist es natürlich auch möglich, dass Sie formal dem Maklervertrag widersprechen.

Wir wollen Ihnen zeigen, wie Sie herausfinden, ob Sie die Option auf Widerruf eines Maklervertrages überhaupt nutzen können. Außerdem erfahren Sie, wie Sie in diesem Fall vorgehen und auch dafür sorgen, dass Sie bei einem späteren Rechtsstreit alle Trümpfe in der Hand behalten.

►Mustertext zur freien Verwendung: Widerruf eines Maklervertrages

Um bei einem Rücktritt von einem Maklervertrag keinen unnötigen Fehler zu machen, sollten Sie unbedingt auf Nummer sicher gehen. Nutzen Sie also ein vorbereitetes Musterschreiben. Entsprechende Vorlagen finden Sie auf unserer Seite.

Widerruf Maklervertrag

Absender: (Ihre Anschrift)

Empfänger: (Anschrift des Empfängers und Vertragspartners)

Um welchen Vertrag geht es? (Auf welches Objekt bezieht sich der Maklervertrag)

Sehr geehrter Herr … / Sehr geehrte Frau …

hiermit möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich fristgerecht vom oben genannten Maklervertrag zurücktrete. Ich erwarte, dass Sie mir diesen Vorgang bis spätestens zum (Datum) schriftlich bestätigen.

Mit freundlichen Grüßen

(Datum und Ort) (Unterschrift von Ihnen)

Option 1: Ist ein Maklervertrag zustande gekommen?

Wenn Sie die gesalzene Rechnung des Maklers in den Händen halten, sollten Sie sich zunächst die Frage stellen, ob ein Maklervertrag überhaupt zustande gekommen ist. Dies ist der Fall, wenn der Makler Ihnen klar und deutlich zu verstehen gegeben hat, dass er für Sie tätig werden will und Sie dem auch zugestimmt haben. Dies kann sowohl mündlich, per Email aber auch in einem Prospekt erledigt werden. Wichtig ist natürlich auch, dass der Makler dies später auch nachweisen kann. Fehlt diese Grundlage, haben Sie gute Chancen den Maklervertrag zu widerrufen bzw. müssen diesen gar nicht anerkennen.

Option 2: Wer hat den Makler beauftragt?

An die Frage, ob ein Vertrag mit dem Makler überhaupt zustande gekommen ist, schließt sich die Frage an, ob Sie den Makler überhaupt beauftragt haben. Wenn Sie etwa ein Objekt eigenständig im Internet ausfindig gemacht haben, ohne dass dabei ein Makler im Spiel war, kann davon ausgegangen werden, dass Sie auch keinen Makler beauftragt haben.

Option 3: Hat der Makler eine Leistung für Sie erbracht?

Genauso wichtig ist die Frage, ob der Makler überhaupt eine erkennbare Leistung für Sie erbracht hat. In vielen Fällen wird der Makler nämlich in erster Linie für den Vermieter bzw. den Verkäufer tätig. Sie müssen daher davon ausgehen, dass er auch von diesem bezahlt wird. Erst wenn er Ihnen klipp und klar erklärt, dass er für beide Parteien arbeitet, also auch für Sie, können Sie auch davon ausgehen, dass er Ihnen seine Leistungen in Rechnung stellen wird. Ist dies nicht der Fall, brauchen Sie auch nicht zu zahlen.

Option 4: Wurden Sie über das Widerrufsrecht aufgeklärt?

Wie bei vielen Verträgen gilt auch bei einem Maklervertrag ein Recht auf Widerruf. Innerhalb von 14 Tagen können Sie also von einem einmal geschlossenen Maklervertrag zurücktreten. Dies gilt natürlich nur, wenn Sie noch keine direkten Leistungen des Maklers in Anspruch genommen haben. Eine Ausnahme stellt der Fall dar, dass Sie der Makler überhaupt nicht oder fehlerhaft über Ihr Recht auf Widerruf aufgeklärt hat.

Option 5: Hat der Makler korrekt gearbeitet?

Häufig stellt sich heraus, dass der Makler nicht korrekt gearbeitet hat. So sind etwa Angaben zu der betreffenden Wohnung nicht richtig. Oder er hat Ihnen Fragen zum Mietvertrag oder zur Höhe der Miete nachweislich falsch beantwortet. Auch in einem solchen Fall sind Sie berechtigt, die Gültigkeit des Maklervertrages zu widerrufen.

Tipp für Sie:

Ob einer der genannten Gründe dazu ausreicht, einen Maklervertrag gültig zu widerrufen, hängt oft von Details ab. Lassen Sie Ihre Optionen daher unbedingt durch einen Anwalt prüfen.

Vermeiden Sie Fehler beim Widerruf

Sehen Sie die Chance auf einen Widerruf, sollten Sie formale Fehler unbedingt vermeiden. Denn der Makler wird jede Gelegenheit nutzen, um diesen Widerruf nicht akzeptieren zu müssen. Achten Sie darauf, dass das Schreiben fristgerecht abgeschickt wird und dass es auch an die richtige Adresse geht. Außerdem sollten Sie die Zustellung zweifelsfrei nachweisen können.

Tipp für Sie:

Vermeiden Sie unbedingt Fehler, durch die Ihr Widerruf unwirksam wird.

So widerrufen Sie den Maklervertrag

Wichtig ist natürlich auch, dass alle formalen Bestandteile in Ihrem Widerruf zu finden sind. Nicht fehlen dürfen dabei:

  • Angaben zu Ihrer Person (Vor- und Nachname, Anschrift, Geburtsdatum und Ort)
  • Daten zum Empfänger (Name des Maklers, Unternehmen, Adresse)
  • Informationen zum Vertrag (welches Objekt, um welche Leistung geht es)
  • Ein klar formulierter Widerruf des Maklervertrags, am besten inklusive Begründung)
  • Setzen Sie ein Frist, in der der Vorgang bestätigt werden soll
  • Eigenhändige Unterschrift

Wichtig für Sie:

Ihr Widerruf kann nur anerkannt werden, wenn darunter auch eine Unterschrift von Ihnen zu finden ist.

Fazit: So können Sie die Maklercourtage vermeiden

Wenn Sie sich über die hohe Rechnung eines Maklers geärgert haben, sollten Sie darüber nachdenken, ob überhaupt ein Vertrag zustande gekommen ist. Zudem ist es natürlich auch möglich, einen Maklervertrag zu widerrufen. Hierfür steht Ihnen zunächst eine Frist von 14 Tagen zu. Begeht der Makler Fehler bei der Belehrung über Ihr Recht auf Widerruf, können Sie auch danach vom Vertrag zurücktreten.

Allerdings sollten Sie unbedingt vermeiden, bei der Erstellung Ihres Widerrufs vom Maklervertrag unnötige Fehler zu begehen. Nutzen Sie deshalb ein Musterschreiben aus unserer Sammlung. Die Vorlage können Sie dann mit wenigen Handgriffen genau an Ihren Zweck anpassen.