Widerrufsrecht BGB: Diese 6 Punkte sind elementar

Aktualisiert am 5. September 2023 von Ömer Bekar

Möglicherweise ist Ihnen bewusst, dass Sie in den allermeisten Fällen nach Abschluss eines Vertrags ein Widerrufsrecht haben, dass im BGB klar definiert und geregelt ist. Demnach können Sie als Verbraucher innerhalb von einer gesetzlich festgelegten Frist von 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten und diesen ohne viel Aufwand widerrufen. Der Widerruf ist dabei an bestimmte Voraussetzungen gebunden und wird vielfach vor allem im Fernabsatz angewandt. Doch als Verbraucher und Kunde müssen Sie vor allem wissen, welche Aspekte dabei von großer Relevanz sind. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht, auf welche sechs Punkte es sich zu achten lohnt.

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Wie wäre es für Sie, wenn Sie über die wichtigsten Faktoren, die beim Widerrufsrecht eine Rolle spielen informiert sind und somit einen Widerruf und Widerspruch ganz einfach durchführen könnten? Dann sollten Sie weiterlesen und die wichtigsten Details und Informationen kinderleicht und einfach abrufen. Das macht es für Sie bequem und einfach möglich, sich über alle relevanten Punkte, die beim BGB und Widerrufsrecht für Sie interessant sind, zu informieren. Und auch zu anderen Aspekten, die rund um einen Widerruf wichtig sind, finden Sie entsprechende Details und sind auf diese Weise immer auf dem aktuellsten Stand. Das kann einen späteren Widerruf für Sie ganz einfach machen.

Nehmen Sie sich einige Minuten Zeit und informieren Sie sich darüber, welche sechs Punkte beim Widerrufsrecht im BGB für Sie von Bedeutung sind. Somit haben Sie die Chance, einen Rücktritt vom Vertrag einfach durchzuführen und sind zudem gewappnet, sollte es dabei zu Problemen kommen. Dabei können Sie sich auch über Abweichungen von der Widerrufsfrist informieren und herausfinden, wann Sie einen Kreditvertrag widerrufen können – obwohl die Widerrufsfrist dafür vielleicht schon länger abgelaufen ist. Der nachfolgende Text hilft Ihnen als Verbraucher somit in vielen Fällen weiter und schlüsselt das Thema Widerrufsrecht laut BGB für Sie entsprechend auf.

►Musterschreiben zur freien Verwendung: Widerruf gemäß BGB

Mit dem Muster haben Sie die Möglichkeit, einen Widerruf schnell und einfach durchzuführen und Sie brauchen die Vorlage dazu lediglich an Ihre Anforderungen anpassen. Danach kann das Musterschreiben von Ihnen genutzt werden. Haben Sie Rückfragen zum Musterbrief, sollten Sie einen Juristen hinzuziehen und sich somit absichern.

Widerruf vom Vertrag

Absender: (Angaben wie Name und Anschrift)

Empfänger: (Angaben wie Firma und Adresse)

Vertragsnummer: (falls vorhanden, angeben)

Ich widerrufe meinen mit Ihnen am (Datum eintragen) geschlossenen Vertrag und mache damit von meinem mir gesetzlich laut BGB zustehenden Widerrufsrecht Gebrauch. Ich bitte darum, meinen Widerruf schriftlich zu bestätigen.

(Ort und Datum) (Unterschrift von Ihnen)

Achten Sie darauf, dass Sie den Widerruf am Ende per Hand unterzeichnen. Eine Kopie der Unterschrift ist nicht ausreichend und Sie sollten auch wirklich darauf schauen, eine Unterschrift zu setzen. Ansonsten kann der Widerruf theoretisch abgelehnt werden.

Ebenfalls ratsam:

Übergeben Sie den Widerruf persönlich und lassen Sie sich den Erhalt bestätigen. Ansonsten kann auch ein Einschreiben sinnvoll sein, sodass Sie einen Nachweis über die Zustellung haben. Ansonsten ist laut BGB das Widerrufsrecht klar geregelt und bietet für Sie als Kunde einigen Komfort. Dazu müssen Sie allerdings wissen, wann und wie Sie davon profitieren können.

Was besagt das BGB zum Thema Widerruf?

Laut BGB steht den Verbrauchern in jedem Fall ein Widerrufsrecht zu und die dafür gesetzlich vorgeschriebene Frist liegt bei 14 Tagen. Das bedeutet, dass Sie als Kunde nach dem Kauf eines Artikels und nach Überlassung dessen eine Möglichkeit haben, innerhalb von zwei Wochen vom Kaufvertrag zurückzutreten und diesen zu widerrufen. Das Widerrufsrecht steht den Kunden dabei im Fernabsatz zu, aber auch in anderen Bereichen. Es gilt nicht nur beim Abschluss eines Kreditvertrags, sondern auch bei Abonnements, bei Online-Einkäufen oder bei Abschluss von Stromverträgen und Co. Lediglich in wenigen Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit, das Widerrufsrecht auszuhebeln – dazu bedarf es dann aber auch immer die Zustimmung des Kunden.

Ein Beispiel:

Sie schließen einen Vertrag ab und die Leistung beginnt direkt und ohne Verzögerung. Vielfach ist dies nur möglich, wenn Sie auf das 14-tägige Widerrufsrecht verzichten. Dies müssen Sie bei Vertragsabschluss als Kunde direkt bestätigen.

Punkt 1: Widerrufsrecht gilt mindestens 14 Tage

Für mindestens 14 Tage wird Ihnen als Kunde ein Widerrufsrecht zugestanden. Das muss aber nicht bedeuten, dass die 14 Tage das Maximum sind. Ein Händler kann diese Frist auch verlängern. Eine Verkürzung auf unter 14 Tage ist allerdings nicht zulässig.

Punkt 2: Nach Widerruf erhalten Sie den Kaufpreis zurück

Haben Sie einen Vertrag widerrufen und die erhaltenen Waren bereits bezahlt und dann zurückgesandt, bekommen Sie den Kaufpreis erstattet. Dies ist rechtlich festgelegt.

Gut zu wissen:

Kosten für die Rücksendung können allerdings vom Kunden zu tragen sein. Je nach Anbieter und Shop wird dies unterschiedlich gehandhabt. Im besten Fall informiert man sich als Kunde bereits im Vorfeld.

Punkt 3: Die Rückzahlung muss erst nach Erhalt der Waren erfolgen

Wichtig ist dabei auch, dass der Händler die Rückzahlung erst dann vornehmen muss, wenn dieser die Ware auch zurückerhalten hat. Ansonsten kann die Zahlung solange einbehalten werden, bis die Ware entsprechend zurückgesandt wurde.

Punkt 4: Bei Wertverlust sind die Kunden haftbar

Wurde ein Produkt umfassend ausprobiert und hat dadurch seinen Wert verloren oder wurde dieser reduziert, darf der Verkäufer eine Wertminderung einfordern und muss somit nicht den vollen Kaufpreis erstatten. Das gilt allerdings nicht, wenn das Produkt entsprechend seiner Funktionsweise ausprobiert worden ist.

Punkt 5: Verbraucher müssen über Widerrufsrecht informiert werden

Als Verbraucher müssen Sie über das gültige Widerrufsrecht informiert werden. Das ist vor allem diesbezüglich interessant, wenn man einen Kredit abgeschlossen hat. Diesbezüglich gab es eine Weile lang viele Widersprüche, da Verbraucher und Kreditnehmer nur unzureichend über ihre Widerrufsmöglichkeiten informiert wurden.

Punkt 6: Widerruf muss klar erklärt werden

Bis zum Jahr 2014 war es möglich, einen Widerruf durch Rücksendung der Waren auszusprechen. Das ist inzwischen nicht mehr möglich. Stattdessen müssen Sie Ihren Widerruf klar formulieren und diesen auch entsprechend formulieren. Somit ist es für Sie möglich, einen Vertrag in schriftlicher Form zu widerrufen – nicht mehr aber durch bloße Rückgabe der Ware.

Tipp für Sie:

Achten Sie beim Widerruf darauf, diesen klar zu formulieren und keine schwammigen Aussagen zu nutzen. So stellen Sie sicher, dass Ihr Widerruf am Ende auch akzeptiert wird und Sie den Kaufpreis zurückerhalten.