Widerrufsbelehrung: Das muss drin stehen

Aktualisiert am 27. Januar 2023 von Ömer Bekar

widerrufsbelehrungFür viele Verbraucher spielt es eine wichtige Rolle, inwieweit man bei einem Einkauf vom Rückgaberecht Gebrauch machen kann und somit die Möglichkeit hat, einen Vertrag zu widerrufen. Dies ist generell in vielen Fällen möglich und bietet vor allem im Fernabsatz eine einfache Möglichkeit, einen Kauf rückgängig zu machen und von diesem zurückzutreten. Die Widerrufsbelehrung spielt dabei eine entscheidende Rolle – und das nicht nur für die Kunden und Verbraucher. Vor allem eben auch für die Betreiber von Shops, die dabei vor allem auf wichtige Formulierungen achten müssen. Ansonsten kann die Widerrufsbelehrung schnell abgemahnt werden – und das wiederum hat vielfach hohe Kosten zur Folge.

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Wäre es für Sie hilfreich zu wissen, was in einer Widerrufsbelehrung stehen muss und auf welche Details Sie dabei in jedem Fall achten sollten? Dann müssen Sie weiterlesen und können sich im Folgenden ganz einfach und ohne viel Aufwand informieren. Der folgende Text verrät Ihnen, welche Inhalte für die Widerrufsbelehrung wichtig sind und worauf vor allem auch Kunden und Verbraucher in immer mehr Fällen achten. Wichtig ist dabei auch, dass Anlaufstellen wie die Verbraucherzentralen auf Fehler achten und dies dann entsprechende Folgen haben kann. Im besten Fall erstellt man die eigene Widerrufsbelehrung also rechtssicher und holt sich dazu kompetente Hilfe.

Nehmen Sie sich ein paar Minuten Zeit und informieren Sie sich darüber, was die Widerrufsbelehrung enthalten muss und auf welche Details es dabei für Sie ankommen kann. Zudem sollten Sie sich auch allgemein mit dem Thema befassen, weshalb Ihnen der nachfolgende Text umfangreiche Informationen bietet und somit dabei hilft, sich einen Überblick zu verschaffen. Das Widerrufsrecht ermöglicht es Kunden, vom Kaufvertrag zurücktreten zu können – und darauf müssen diese auch hingewiesen werden. Korrekte Formulierungen sind dabei immens wichtig. Auch darauf sollte man achten, wenn man eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung erstellen möchte, die dann für die eigenen Kunden gilt.

►Mustertext zur freien Verwendung: Widerruf eines Vertrags

Mit dem Musterschreiben ist es für Kunden einfach, einen Widerruf zu formulieren und durchzuführen. Der Musterbrief kann dazu einfach mit den eigenen Angaben ergänzt werden und somit bietet die Vorlage die Chance, den Widerruf direkt vorzunehmen. Sollten Sie rund um das Muster Fragen haben, sollten Sie im Bestfall einen Juristen kontaktieren.

Widerruf Vertrag

Empfänger: (Angabe von Firma und Adresse)

Absender: (Angabe von Namen und Anschrift)

Vertragsnummer / Kundennummer: (angeben, sofern vorhanden)

Ich widerrufe meinen am (Datum angeben) mit Ihnen geschlossenen Vertrag. Damit mache ich von meinem mir gesetzlich zustehenden Widerrufsrecht Gebrauch. Ich bitte darum, meinen Widerruf zu bestätigen.

(Ort und Datum) (Unterschrift per Hand)

Wofür ist die Widerrufsbelehrung eigentlich notwendig?

Wird ein Vertrag geschlossen, hat man als Kunde in den allermeisten Fällen die Möglichkeit, diesen innerhalb einer gesetzlich geregelten Widerrufsfrist zu widerrufen. Somit ist ein Rücktritt vom Vertrag möglich. Ob es sich dabei um ein Abonnement handelt oder um den Kauf von Waren spielt kaum eine Rolle. Vor allem, wenn man online einkauft, ist das Widerrufsrecht von großer Wichtigkeit und dementsprechend hat auch die Widerrufsbelehrung eine große Relevanz. Als Kunde kann man innerhalb der Widerrufsfrist ohne Angabe von Gründen vom geschlossenen Vertrag zurücktreten – und in der Widerrufsbelehrung wird der Kunde auf dieses Recht genau hingewiesen.

Gut zu wissen:

Die Widerrufsbelehrung muss den Kunden über seine Möglichkeit des Widerrufs informieren, ist demnach also Pflicht. Ebenso wichtig ist es dabei, dass man die Widerrufsbelehrung aber auch vollständig präsentiert und die Kunden darin alle notwendigen Angaben sofort vorfinden können.

Was muss in der Widerrufsbelehrung alles enthalten sein?

Ganz genau Angaben dazu, was die Widerrufsbelehrung enthalten muss, kann man nicht machen. Immerhin kann sich dies je nach Branche, Geschäftsfeld und Standort unterscheiden. Wichtig ist in jedem Fall, dass den Kunden das gesetzlich gültige Widerrufsrecht von 14 Tagen eingeräumt wird. Die Frist kann vom Unternehmer auch selber gesetzt werden, muss aber mindestens 14 Tage betragen. Längere Zeiträume sind zulässig, kürzere allerdings nicht. Eine gesetzeskonforme und rechtlich einwandfreie Widerrufsbelehrung ist in den allermeisten Fällen unerlässlich und sollte von Ihnen als Shopbetreiber daher in jedem Fall bereitgestellt werden.

Tipp für Sie:

Lassen Sie sich bei der Erstellung der Widerrufsbelehrung helfen. Anlaufstellen dazu werden im folgenden Absatz genannt und bieten Ihnen auf rechtlicher Seite eine entsprechende Sicherheit.

Wer erstellt eine Widerrufsbelehrung, die alle wichtigen Details enthält?

Die erste Anlaufstelle in diesem Zusammenhang ist sicherlich ein entsprechend ausgebildeter Anwalt. Dieser kann eine Widerrufsbelehrung erstellen, die sich an den Begebenheiten orientiert, die für Sie von großer Bedeutung sind und in Ihrer Widerrufsbelehrung auf jeden Fall enthalten sein sollten. Aber auch andere Einrichtungen helfen Ihnen hier weiter. In Frage kommt zum Beispiel die IHK oder eine andere Kammer, bei der Sie Mitglied sind. Vielfach können darüber auch die entsprechenden Kontakte vermittelt werden, die Sie dann in Anspruch nehmen können.

Mit professioneller Unterstützung können Sie eine sinnvolle und rechtlich einwandfreie Widerrufsbelehrung erstellen und haben somit die Sicherheit, dass die Kunden in Ihrem Shop oder Ihres Angebots auch in ausreichender Form auf das Widerrufsrecht hingewiesen werden. Dies trägt dazu bei, dass Abmahnungen eher die Ausnahme bleiben und Ihr Geschäft effektiv und gewinnbringend arbeiten kann.

Warum muss den Kunden die Möglichkeit zum Widerruf gegeben werden?

Bei Verkäufen über das Internet, das Telefon oder auch Kataloge hat der Kunde nicht die Möglichkeit, sich vorher mit dem Produkt vertraut zu machen oder dieses auszuprobieren. Der sogenannte Fernabsatz sieht somit vor, dass mindestens für 14 Tage ein Rückgaberecht besteht und das Widerrufsrecht setzt dieses um.

Dies ist vor allem für die Kunden von großer Wichtigkeit und sorgt in den meisten Fällen auch dafür, dass den Kunden ein entsprechender Service geboten wird. Der Rücktritt vom Vertrag ist somit einfach durchführbar – als Kunde muss man beim Widerruf allerdings keine Gründe angeben, was für Verkäufer zum Teil problematisch sein kann.

Tipp für Kunden:

Die Unterschrift sollte unter einem Widerruf immer handschriftlich erfolgen und in den meisten Fällen reicht ein Widerruf per Mail oder Fax nicht aus.

Durch ein Musterschreiben kann man als Kunde den Widerruf ganz einfach vornehmen und hat die Möglichkeit, komfortabel und schnell von einem Vertrag zurückzutreten. Dabei sollte aber stets die gesetzliche oder die vereinbarte Widerrufsfrist eingehalten werden. Andernfalls ist man als Kunde auf die Kulanz des Verkäufers angewiesen.