Rückzahlung Ihrer Bearbeitungsgebühr: Das sind die Fakten

Aktualisiert am 27. Januar 2023 von Ömer Bekar

Wenn Sie einen Kredit laufen haben oder hatten, ist gut möglich, dass Ihnen die Bank dafür eine Bearbeitungsgebühr berechnet hat. Denn in vielen Kreditverträgen gab es Klauseln, die solche Entgelte vorsahen. Vor einiger Zeit hat der Bundesgerichtshof aber erklärt, dass Bearbeitungsgebühren bei Krediten unzulässig sind. Für Sie kann das bedeuten, dass Sie die Rückzahlung der erhobenen Bearbeitungsgebühr verlangen können. Bei welchen Krediten das möglich ist und wie Sie vorgehen sollten, um sich gezahlte Bearbeitungsgebühren zurückzuholen, erklären wir in diesem Beitrag.

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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Vertragsklauseln zu Bearbeitungsgebühren für Kredite als unwirksam erklärt. Die obersten Richter waren der Meinung, dass solche Entgelte nicht zulässig sind.

Die Urteile fielen im Mai 2014. Und auch wenn sie sich auf die Vertragsklauseln von zwei bestimmten Banken bezogen, gilt die Rechtsprechung des BGH für andere Banken und Kreditverträge gleichermaßen. Im Oktober 2014 hat der BGH dann auch die Frage nach der Verjährung von Ansprüchen auf die Rückerstattung der Bearbeitungsgebühr beantwortet.

Ihnen können die Entscheidungen des BGH Geld zurückbringen. Denn wenn Sie solche Entgelte bezahlt haben und Ihr Erstattungsanspruch noch nicht verjährt ist, können Sie Ihre Bank zur Rückzahlung der Bearbeitungsgebühr auffordern.

►Musterschreiben für die Rückzahlung Bearbeitungsgebühr (zur freien Verwendung)

Name
Anschrift

Name der Bank
Anschrift

Datum

Erstattung der Bearbeitungsentgelte
Bezeichnung des Kredits, Nr. _________________________

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

für den oben genannten Kredit haben Sie eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von _____ Euro einbehalten.

Der Bundesgerichtshof hat solche Entgelte aber für unzulässig erklärt. Denn die Bearbeitung eines Kreditvertrags und die Vorbereitung einer Kreditvergabe sind keine speziellen Dienstleistungen für den Bankkunden. Daher dürfen dafür auch keine gesonderten Gebühren verlangt werden (Az. XI ZR 170/13 und XI ZR 405/12).

Die Frage, wenn die Ansprüche auf eine Erstattung der unzulässigen Entgelte verjähren, hat der BGH ebenfalls eindeutig beantwortet (Az. XI ZR 348/13 und XI ZR 17/14).

Unter Berufung auf die Rechtsprechung des BGH fordere ich Sie deshalb auf, die einbehaltene Bearbeitungsgebühr zurückzuzahlen. Zusätzlich dazu mache ich Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszins als Nutzungsentschädigung geltend.

Bitte nehmen Sie die Rückzahlung der Bearbeitungsgebühr inklusive Zinsen bis zum __________ auf mein Girokonto IBAN ___________________ vor.

Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift

Warum hat der BGH Bearbeitungsgebühren bei Krediten für unzulässig erklärt?

Bearbeitet die Bank einen Kreditantrag, ist das keine besondere Dienstleistung für den Bankkunden. Die Vergabe von Krediten ist ein fester Bestandteil des normalen, alltäglichen Bankgeschäfts. Und Kredite gehören zu den Produkten, mit denen eine Bank ihr Geld verdient. Deshalb ist eine Bank selbst daran interessiert, Kreditanträge zu bearbeiten, um dann Kredite zu vergeben.

Die Prüfung der Bonität ist ebenfalls keine besondere Dienstleistung. Vielmehr ist die Bank gesetzlich dazu verpflichtet, die Kreditwürdigkeit eines Antragstellers zu überprüfen. Außerdem liegt die Prüfung auch im Interesse der Bank. Schließlich möchte eine Bank das Ausfallrisiko möglichst gering halten.

Im Zusammenhang mit der Kreditvergabe entsteht der Bank zwar ein Aufwand. Doch für den Kredit verlangt die Bank Zinsen. Und diese Zinsen gleichen die Kosten bereits aus. Für zusätzliche Gebühren gibt es keine Grundlage.

Es wäre eine unangemessene Benachteiligung des Kreditnehmers gemäß § 307 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), wenn die Bank ihm Leistungen in Rechnung stellen würde, die gar keine besonderen Dienstleistungen für ihn sind. Deshalb hat der BGH entschieden, dass eine zusätzliche Kreditbearbeitungsgebühr nicht zulässig ist (Az. XI ZR 170/13 und Az. XI ZR 405/12).

Bei welchen Krediten kommt eine Rückzahlung der Bearbeitungsgebühr in Frage?

Die BGH-Urteile vom Mai 2014 beziehen sich auf Verbraucherkredite. Dazu zählen die gängigen Kredite, mit denen Verbraucher zum Beispiel ein Auto, Möbel oder andere größere Anschaffungen finanzieren.

Das entscheidende Merkmal eines Verbraucherkredits ist, dass der Vertrag zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmen zustande kommt. Das Unternehmen ist in diesem Fall eine Bank. Und ein Verbraucher ist eine Privatperson, die den Kredit für private Zwecke aufnimmt.

Damit schließt die Rechtsprechung des BGH alle typischen Konsumentenkredite ein.

Doch die Möglichkeit, die Rückzahlung der Bearbeitungsgebühr von der Bank zu verlangen, haben Sie auch bei einigen anderen Darlehen.

Immobilienfinanzierung

Ein Baukredit wird eingesetzt, um den Kauf oder Bau einer Immobilie zu finanzieren. Und der Gesetzgeber zählt Baufinanzierungen ebenfalls zu den Verbraucherkrediten.

In den Gerichtsverfahren befasste sich der BGH zwar mit Konsumentenkrediten und nicht mit Baukrediten. Die Argumente der Richter, weshalb eine Bearbeitungsgebühr bei Krediten nicht zulässig ist, treffen genau genauso aber auch bei Immobiliendarlehen zu. Außerdem haben die Richter nicht erklärt, dass ihre Rechtsprechung Baukredite ausschließt. Deshalb ist auch bei Immobilienfinanzierungen eine Rückforderung der Bearbeitungsgebühr möglich.

Bausparvertrag

Was die Gebühren bei einem Bausparvertrag angeht, müssen Sie unterscheiden, wann und wofür die Bausparkasse die Entgelte berechnet.

Beim Abschluss des Bausparvertrags verlangt die Bausparkasse eine Abschlussgebühr. Obwohl es keine besondere Dienstleistung für Sie ist, dass der Vertrag zustande kommt, ist die Abschlussgebühr zulässig. Das hat der BGH bestätigt (Az. XI ZR 3/10, Urteil vom 7. Dezember 2010). Die Abschlussgebühr können Sie deshalb nicht zurückfordern.

Verlangt die Bausparkasse aber eine Bearbeitungsgebühr für ein Darlehen, können Sie eine Erstattung dieses Entgelts verlangen. Denn auch eine Bausparkasse darf laut BGH keine Bearbeitungsgebühr bei einem Darlehen in Rechnung stellen (Az. XI ZR 522/15, Urteil vom 8. November 2016).

Ein anderes Urteil des BGH besagt, dass Kontoführungsgebühren während der Darlehensphase ebenfalls unzulässig sind (Az. XI ZR 308/15, Urteil vom 9. Mai 2017). Solche Gebühren können Sie sich daher zurückerstatten lassen.

Kredit einer Förderbank

Nehmen Sie einen Förderkredit bei der staatlichen KfW-Bank auf, wird der sogenannte Auszahlungsabschlag fällig. Der BGH hat diesen Abschlag für zulässig erklärt. Jedenfalls ist das bei Kreditverträgen der Fall, die vor dem 11. Juni 2010 geschlossen wurden. Bei Verträgen danach spielt eine Rolle, ob ein Verbraucherkredit vorliegt. Tatsächlich ist es aber so, dass Sie kaum eine Chance auf die Erstattung der Gebühr haben.

Andere Förderbanken gehen meist davon aus, dass die Rechtsprechung des BGH für sie ohnehin nicht greift. Denn sie vergeben Kredite nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften.

Allerdings kommt eine Rückzahlung der Bearbeitungsgebühr grundsätzlich immer dann in Frage, wenn eine Bank Leistungen berechnet, die keine gesonderten Dienstleistungen für den Kreditnehmer sind. Das ist auch bei einer Förderbank nicht anders.

Hinzu kommt, dass eine Förderbank bei der Kreditvergabe durchaus von den öffentlich-rechtlichen Vorschriften abweichen kann. Eine Prüfung der AGB ist deshalb nicht von vorneherein ausgeschlossen, nur weil es sich um eine Förderbank handelt.

Firmenkredit

Nehmen Sie einen Kredit als Unternehmer auf und wollen Sie das Geld für Zwecke nutzen, die mit Ihrer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit zusammenhängen, ist das kein Verbraucherkredit. Vielmehr handelt es sich dann um einen gewerblichen Kredit.

Im Juli 2017 hat der BGH entschieden, dass auch bei Firmenkrediten eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr unzulässig ist. Die obersten Richter erklärten, dass einem Unternehmer an dieser Stelle nicht weniger Schutz zusteht als einem Verbraucher (Az. XI ZR 562/15 und XI ZR 233/16). Deshalb können Sie auch bei einem Firmenkredit eine erhobene Bearbeitungsgebühr zurückfordern.

Was hat der BGH zur Verjährung erklärt?

Mit seinen Urteilen im Mai 2014 hatte der BGH zunächst Bearbeitungsgebühren bei Krediten für unzulässig erklärt. Im Oktober desselben Jahres entschied der BGH dann in zwei weiteren Urteilen, wann die Ansprüche auf eine Rückzahlung der erhobenen Bearbeitungsgebühr verjähren (Az. XI ZR 348/13 und XI ZR 17/14).

Grundsätzlich gibt es für die Verjährung gemäß § 199 BGB zwei entscheidende Fristen. Das sind einerseits die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren und andererseits die zehnjährige Verjährungsfrist.

Die Voraussetzungen, ab wann die beiden Fristen laufen, sind jeweils unterschiedlich. Aus diesem Grund kann es vorkommen, dass die zehnjährige Frist früher endet als die dreijährige Frist. Und bei der Verjährung von Ansprüchen greift grundsätzlich die Frist, die früher abläuft.

Der BGH hat in seinen Entscheidungen deutlich gemacht, dass die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren erst Ende 2011 begonnen hat. Davon profitierten Kreditnehmer, die ältere Kreditverträge hatten. Sie konnten so nämlich noch bis Ende 2014 eine bezahlte Bearbeitungsgebühr zurückfordern.

Andernfalls wäre der Erstattungsanspruch bei einem Kredit zum Beispiel aus dem Jahr 2010 schon Ende 2013 verjährt. Die BGH-Urteile hätten diesen Kreditnehmern dann nichts mehr genutzt.

Seitdem gilt die regelmäßige Verjährungsfrist. Ihr Anspruch auf eine Rückzahlung der Bearbeitungsgebühr verjährt damit zum Ende des dritten Jahres nach der Zahlung der Entgelte.

Haben Sie zum Beispiel 2017 einen Kredit aufgenommen und dabei eine Bearbeitungsgebühr bezahlt, können Sie sich das Geld bis Ende 2020 zurückholen. Danach ist Ihr Erstattungsanspruch verjährt.

Sie können die Verjährung hemmen.

Um zu verhindern, dass Ihr Anspruch auf die Rückzahlung der Bearbeitungsgebühr verfällt, können Sie die Verjährung unterbrechen. Das ist durch folgende Maßnahmen möglich:

  • Einschalten eines Ombudsmanns
  • Antrag auf einen gerichtlichen Mahnbescheid
  • Erheben einer Klage

Hat die Bank ausdrücklich auf die Einrede der Verjährung verzichtet, hemmt das die Verjährung ebenfalls. Gleiches gilt, wenn die Bank erklärt, dass Sie mit Ihnen in Verhandlung über die Rückzahlung der Bearbeitungsgebühr steht.

Wenn Sie die Bank schriftlich dazu auffordern, Ihnen die bezahlte Bearbeitungsgebühr für Ihren Kredit zu erstatten, unterbricht das die Verjährung aber nicht. Auch dann nicht, wenn die Bank erklärt, dass sie Ihr Schreiben bekommen hat.

Die Verjährungsfrist ist erst dann gestoppt, wenn Sie eine der drei genannten Schritte einleiten. Oder wenn die Bank erklärt, dass Sie mit Ihnen verhandelt oder sich nicht auf die Verjährung berufen wird.

Wie können Sie die Rückzahlung einer erhobenen Bearbeitungsgebühr verlangen?

Die BGH-Urteile haben zur Folge, dass Sie mit der Bearbeitungsgebühr etwas bezahlt haben, für das es keine rechtliche Grundlage gibt. Deshalb können Sie nach § 812 BGB die Rückzahlung der Bearbeitungsgebühr von Ihrer Bank verlangen.

Zusätzlich dazu können Sie fordern, dass die Bank die Bearbeitungsgebühr verzinst. Die Zinsen sind dann eine Nutzungsentschädigung im Sinne von § 818 Abs. 1 BGB. Die Zinshöhe können Sie mit fünf Prozentpunkten über dem Basiszins ansetzen.

Ihren Anspruch müssen Sie schriftlich geltend machen. Dazu setzen Sie ein Schreiben auf, in dem Sie auf die BGH-Urteile verweisen. Für die Rückzahlung der Bearbeitungsgebühr sollten Sie der Bank eine Frist von ungefähr drei Wochen setzen. Denn es dauert einen Moment, bis die Bank Ihren Kreditvertrag geprüft und die Höhe der Erstattung nebst Zinsen berechnet hat.

Wie stehen die Chancen auf eine Erstattung der Entgelte?

Mit Blick auf die Rückzahlung einer unzulässigen Bearbeitungsgebühr ist es egal, ob der Kredit noch besteht oder schon abbezahlt ist. Entscheidend ist zunächst einmal nur, dass Ihr Erstattungsanspruch noch nicht verjährt ist. Ist die Verjährungsfrist abgelaufen, wird die Bank nichts mehr erstatten.

Ansonsten sollte es bei der Rückzahlung keine Probleme geben. Denn die Rechtsprechung des BGH ist eindeutig und die Urteile lassen keinen Spielraum für Auslegungen zu. Sollte die Bank trotzdem eine Rückzahlung verweigern, können Sie sich an einen Ombudsmann wenden. Er wird sich um eine Lösung bemühen.

Für Sie hat das Verfahren beim Ombudsmann zwei Vorteile. Zum einen ist dadurch nämlich die Verjährung unterbrochen. Und zum anderen entstehen Ihnen keine Kosten.

Allerdings muss die Bank der Entscheidung des Ombudsmanns nicht folgen. Bleibt sie bei ihrer Absage, können Sie ein Gericht einschalten. Dort können Sie entweder einen Mahnbescheid beantragen oder klagen.

Nur müssen Sie sich bei einem Gerichtsverfahren nicht nur auf eine längere Dauer einstellen. Stattdessen gehen Sie ein gewisses Kostenrisiko ein. Holen Sie sich deshalb besser den Rat eines Anwalts ein und lassen Sie ihn Ihren Fall einschätzen, bevor Sie vor Gericht ziehen.[/et_pb_text][/et_pb_column] [/et_pb_row] [/et_pb_section]