Fehlerhafte Widerrufsbelehrung: Das können Sie tun

Aktualisiert am 27. Januar 2023 von Ömer Bekar

fehlerhafte widerrufsbelehrungHaben Sie das auch schon einmal erlebt? Sie nehmen Leistungen in Anspruch, die aus Ihrer Sicht eigentlich viel zu teuer sind. Egal ob Telefonvertrag oder die Nutzung des Kabelanschlusses: die aktuellen Angebote mit der gleichen Leistung sind offenbar deutlich günstiger. Oder Sie zahlen einen Kredit ab und die Zinsen sind deutlich über dem aktuellen Niveau. Sicher wünschen Sie sich in einem solchen Fall, diesen Vertrag einfach kündigen zu können. Doch Verträge, auch das werden Sie sicher wissen, werden grundsätzlich dafür geschlossen, dass Sie für den vereinbarten Zeitraum auch eingehalten werden. Wenn sich die Umstände ändern, kann das für Sie oder aber auch für Ihren Vertragspartner ungünstig sein.

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Doch es gibt unter Umständen eine Möglichkeit, dass Sie auch vor Vertragsende aus dem Vertrag aussteigen können. Vielleicht haben auch Sie schon einmal von der Widerrufsbelehrung gehört. Hierzu sind die Vertragspartner bei unterschiedlichen Vertragsarten nämlich verpflichtet. Ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft oder hat Ihr Vertragspartner Sie überhaupt nicht über Ihr Widerrufsrecht belehrt, haben Sie gute Chancen, trotzdem aus dem Vertrag aussteigen zu können.

Gerade wenn es um die Zinsen für einen hohen Kredit geht, können Sie mit einem vorzeitigen Ausstieg möglicherweise sehr viel Geld sparen. Es kann sich also durchaus für Sie lohnen, wenn Sie nach Fehlern bei der Widerrufsbelehrung suchen. Bietet sich dann die Chance, aus dem Vertrag auszutreten, kommt es für Sie vor allem darauf an, dass beim Widerruf keine formalen Fehler begangen werden.

Zunächst zu klären: wer ist mein Adressat für den Widerruf?

Eine mögliche Fehlerquelle lauert bereits bei der Adresse. Ein Rücktritt von einem Vertrag kann nur dann wirksamen erklärt werden, wenn er dem Vertragspartner auch korrekt zugestellt wird. Handelt es sich etwa um eine Bank, sollten Sie sichergehen, dass Ihr Schreiben auch in der richtigen Abteilung landet. Geht es um einen Widerruf im Rahmen eines sogenannten Fernabsatzgeschäftes, sollten Sie ebenfalls sorgsam prüfen, mit wem Sie den Kaufvertrag eigentlich abgeschlossen haben. Häufig ist dies nämlich nicht der Hersteller des Produktes, sondern der Händler, bei dem Sie das Produkt gekauft haben.

Tipp für Sie:

Nehmen Sie sich in jedem Fall ausreichend Zeit und ermitteln Sie zunächst die korrekte Adresse Ihres Vertragspartners.

Wie stelle ich fest, ob die Widerrufsbelehrung fehlerhalft ist?

Grundsätzlich ist nicht bei allen Verträgen eine Widerrufsbelehrung gesetzlich vorgeschrieben. Ebenfalls ist längst nicht immer geklärt, ob eine bestimmte Widerrufsbelehrung rechtskonform ist oder nicht. Um dies zu klären, sollten Sie sich unter Umständen auch anwaltlichen Rat einholen. Dies ist insbesondere bei Kreditverträgen der Fall. Hier gab es in den vergangenen Jahren eine ganze Reihe von Verträgen mit einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung. Ob Ihr Vertrag dazu gehört, kann möglicherweise auch durch den Besuch einer Verbraucherzentrale geklärt werden. Bei Einkäufen im Internet sollten Sie zunächst prüfen, ob Sie überhaupt über Ihr Recht auf Widerruf belehrt worden sind.

Sie sollten sich außerdem darauf einstellen, dass der Vertragspartner den Widerspruch nicht einfach so hinnehmen wird. Möglicherweise spielt er auch auf Zeit oder nutzt Fehler aus. Daher sollten Sie jeden Schritt dokumentieren. Um die Zustellung des Schreibens später nachweisen zu können, sollten Sie etwas mehr Geld in ein Einschreiben mit Rückschein investieren.

Tipp für Sie:

Klären Sie zunächst, ob eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung überhaupt vorliegt. Dabei können Ihnen Anwälte oder auch Verbraucherzentralen helfen. Die Zustellung sollte zudem per Einschreiben mit Rückschein erfolgen.

Was muss in einem Widerruf zu finden sein?

Stellen Sie dann tatsächlich fest, dass Sie fehlerhaft über Ihr Widerrufsrecht belehrt wurden oder dass dieser Schritt komplett unterlassen wurde, haben Sie gute Chancen auf Erfolg. Wichtig ist aber natürlich auch, dass Sie bei der Erklärung des Rücktritts vom Vertrag keine Fehler machen. In dem Schreiben, in dem Sie den Vertrag widerrufen, müssen bestimmte Informationen zwingend enthalten sein. Hierzu gehören:

  • persönlichen Angaben wie Name, Adresse und Geburtsdatum
  • Daten zum Empfänger also Name des Unternehmens, Adresse, ev. Ansprechpartner)
  • Informationen zum Produkt oder Vertrag (Inhalt, Bezeichnung, Datum des Vertragsabschlusses, etc. )
  • Ein klar formulierter Widerruf des Vertrages
  • Verweis auf eine fehlende oder fehlerhafte Widerrufsbelehrung
  • Bitte um Bestätigung mit einer angemessenen Frist
  • eigenhändige Unterschrift

Wichtig für Sie:

Neben den genannten Inhalten ist es wichtig, dass Sie das Schreiben auch mit einer eigenhändig en Unterschrift versehen.

(Mustervorlage Widerruf eines Vertrages)

Wenn Sie von einem Vertrag zurücktreten, weil Sie der Vertragspartner fehlerhaft über Ihr Recht auf Widerruf informiert hat, klingt dies zunächst nach einem komplizierten Verfahren. Sie werden aber merkten, dass es deutlich leichter ist, als zunächst angenommen. Sie können sich die Sache außerdem wesentlich erleichtern, wenn Sie auf ein Musterschreiben zurückgreifen. Auf der Grundlage einer solchen Vorlage können Sie einen korrekten Widerspruch anfertigen.

Widerruf Vertrag / Darlehen / …

Absender: (Angabe von Namen und Adresse)

Empfänger: (Angabe von Unternehmen Name und Anschrift)

Beschreibung des Vertrages (Bezeichnung, Nummer, Datum des Vertragsabschlusses)

Anrede wie z.B. Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich möchte hiermit den Vertrag mit der oben benannten Bezeichnung widerrufen, da Sie mich nicht über mein Recht auf Widerruf ausreichend belehrt haben. Bitte lösen Sie den Vertrag mit sofortiger Wirkung auf. Bestätigen Sie mir den Eingang des Schreibens und die Auflösung des Vertrages bis zum (Datum).

(Datum und Ort) (Unterschrift von Ihnen)

Fazit: Bei Fehlerhafter Widerrufsbelehrung können Verträge gekündigt werden

Insbesondere bei Darlehensverträgen aber auch bei online abgeschlossenen Geschäften kommt es immer wieder zu einer fehlerhaften oder fehlenden Widerrufsbelehrung. Für Sie heißt das, dass Sie prinzipiell aus dem laufenden Vertrag aussteigen können. Dazu muss aber zunächst geprüft werden, ob überhaupt ein Fehler bei der Widerrufsbelehrung vorliegt. Dabei kann Ihnen ein Anwalt oder auch eine Verbraucherzentrale helfen. Die eigentlichen Gründe für den Ausstieg sind dann unerheblich. Wenn Sie dann von dem Vertrag zurücktreten wollen, sollten Sie jedoch keine Fehler begehen. Wichtig ist zunächst, mit dem Vertragspartner den richtigen Akteur anzuschreiben. Auch inhaltlich sollten Sie alle wichtigen Anforderungen einhalten. Dies gelingt am besten, wenn Sie sich an einem Musterbrief orientieren. Eine solche Vorlage gibt es für unterschiedliche Zwecke und kann genau auf Ihre Anforderungen angepasst werden.