Arbeitsvertrag widerrufen: Rücktritt ohne Folgen

Aktualisiert am 27. Januar 2023 von Ömer Bekar

arbeitsvertrag widerrufenGehören Sie zur arbeitenden Bevölkerung? Dann haben Sie garantiert auch einen Arbeitsvertrag unterschrieben. In Ihrem Arbeitsvertrag sind alle Dinge rund um Ihren Arbeitsplatz und um Ihre Tätigkeit geregelt. Und natürlich steht in Ihrem Arbeitsvertrag auch, wie die Bezahlung erfolgt. Arbeitsverträge können sowohl befristet als auch unbefristet abgeschlossen werden. Und sicher haben auch Sie schon einmal darüber nachgedacht, wie ein Arbeitsvertrag wieder aufgelöst werden kann. Denn bestimmt schauen Sie sich hin und wieder nach neuen Angeboten um. Nicht nur die Aussicht auf eine bessere Bezahlung kann ein Anlass dafür sein, dass Sie Ihren Arbeitsplatz wechseln, sondern auch eine interessantere Tätigkeit oder eine bessere Anfahrt zum Arbeitsplatz.

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Doch wie, werden Sie sich vielleicht fragen, kommt man aus einem einmal geschlossenen Arbeitsvertrag wieder heraus? Und was ist, wenn Sie gerade erst einen Vertrag unterschrieben haben und nun plötzlich ein noch besseres Angebot erhalten, mit dem Sie gar nicht mehr gerechnet haben? Dann müssen Sie Ihren Arbeitsvertrag wieder kündigen. Denn auf ein Recht auf Widerruf, wie es etwa bei Einkäufen im Internet besteht, können Sie sich hier nicht berufen.

Wir wollen Ihnen nun zeigen, wie Sie bei einer Kündigung Ihres Arbeitsvertrages am besten vorgehen. Hierbei müssen Sie auch auf einige Fristen achten. Wenn es besonders eilig ist, sollten Sie aber auch das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber suchen. Wichtig ist aber auch, dass Sie bei der Formulierung Ihres Rücktritts vom Arbeitsvertrag keine Fehler machen. Wir haben für Sie zu diesem Zweck eine Auswahl an Vorlagen und Musterschreiben zusammengestellt. Daran können Sie sich orientieren.

►Musterschreiben (zur freien Verwendung) für die Kündigung eines Arbeitsvertrags

Die Formulierung eines Kündigungsschreibens ist keine große Sache. Trotzdem sollten Sie sich hierfür Zeit nehmen und sorgfältig vorgehen. Denn unnötige Fehler können die Kündigung deutlich verzögern. Am besten ist es, wenn Sie sich an einer Vorlage orientieren. Wir haben auf unserer Seite eine Auswahl von Musterschreiben für unterschiedliche Zwecke zusammengestellt. Mit einem Musterbrief für die Kündigung sparen Sie Aufwand und Zeit.

Kündigung Arbeitsvertrag

Absender: (Adresse und Name)

Empfänger: (Unternehmen und Anschrift des Arbeitgebers)

Genaue Kennzeichnung des Vertrages (Nummer, Wann erfolge Vertragsabschluss)

Sehr geehrte Damen und Herren,

Hiermit möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich mein Arbeitsverhältnis fristgerecht zum (Datum) kündigen werde. Bitte bestätigen Sie mir die Kündigungen bis zum (Datum).

Mit freundlichen Grüßen

(Datum und Ort) (Unterschrift von Ihnen)

Kann ich einen Arbeitsvertrag einfach widerrufen?

Viele Verbraucher sind es gewöhnt, dass Sie bei Geschäften, die im Internet abgeschlossen wurden, stets noch eine gewisse Zeit zur Verfügung haben, in der sie dem Vertrag widersprechen können. Wenn Sie jedoch daraus schließen, dass dies auch für Arbeitsverträge gilt, sehen Sie sich leider getäuscht. Dies gilt prinzipiell auch dann, wenn Sie den Arbeitsvertrag nicht schriftlich, sondern nur mündlich geschlossen haben. Doch natürlich müssen Sie nun nicht bis zum Ende ihres Lebens bei dem jeweiligen Unternehmen arbeiten. Arbeitsverträge werden allerdings nicht widerrufen, sondern Sie müssen diesen kündigen. Dafür gibt es eine bestimmte Frist. Welche Frist gilt, können Sie in dem Arbeitsvertrag nachlesen. Normalerweise gilt bei einem gerade erst abgeschlossenen Arbeitsvertrag eine Probezeit. Hier können Sie eine Kündigung auch schneller abwickeln. Mit zunehmender Arbeitstag verlängert sich dann die Kündigungsfrist.

Tipp für Sie:

Überlegen Sie sich stets genau, ob Sie einen bestimmten Arbeitsvertrag unterschreiben wollen oder nicht. Denn ein klassisches Recht auf Widerruf steht Ihnen hier nicht zu.

Gibt es nicht auch noch andere Möglichkeiten für den Widerruf?

Zumindest aus rein vertraglicher Sicht sind Sie nun dazu verpflichtet, die im Vertrag vereinbarten Leistungen zu erbringen. Doch Sie können natürlich auch versuchen, den Vertrag außerordentlich aufzulösen. Hierzu sollten Sie ganz einfach das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber suchen. Wenn Sie wichtige Gründe für ihren Sinneswandel vorbringen können, lässt dieser meistens mit sich reden. Letztendlich weiß auch Ihr Arbeitgeber, dass er Sie letztendlich nicht dazu zwingen kann, die vereinbarte Leistung zu erbringen. Allerdings sollten Sie auch nicht damit drohen, Ihre Leistung notfalls zu verweigern. Denn damit setzen Sie sich selber klar ins Unrecht. Kommen ihr Arbeitgeber und Sie selber überein, dass der Vertrag wieder rückgängig gemacht wird, kann dann ein sogenannter Aufhebungsvertrag unterschrieben werden. Damit sind beide Parteien auf der sicheren Seite.

Tipp für Sie:

Auch wenn es keine rechtliche Handhabe gibt, den Vertrag zu widerrufen, findet sich möglicherweise eine andere Lösung, wie etwa ein Aufhebungsvertrag. Hierzu sollten Sie das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber suchen.

Was muss in einer Kündigung zu finden sein?

Wenn Sie von Ihrem laufenden Arbeitsvertrag zurücktreten möchten, müssen Sie diesen formal kündigen. Für eine Kündigung gibt es keine klassische Form, sondern Sie können diese frei und formlos erstellen. Allerdings sollten Sie darauf achten, dass Sie dabei keine wichtigen Informationen vergessen. Unter Umständen bringen Sie sich so nämlich in eine Situation, in der Ihr Arbeitgeber die Kündigung nicht anerkennen muss. So verlieren Sie unnötig Zeit. Diese Bestandteile sollten unbedingt in ihrem Kündigungsschreiben zu finden sein:

  • persönlichen Angaben von Ihnen (Name, Adresse, Geburtsdatum)
  • Informationen zum Arbeitgeber (Unternehmen, Abteilung, Adresse, Ansprechpartner)
  • Informationen zum Arbeitsvertrag (Datum der Ausstellung, Vertragsnummer)
  • Eine klar formulierte Kündigung des Arbeitsvertrags
  • Aufforderung zur Bestätigung in einer angemessenen Frist
  • Persönlich Unterschrift

Wichtig für Sie:

Ihr Kündigungsschreiben kann nur dann anerkannt werden, wenn Sie dieses auch persönlich unterschreiben.

Fazit: Arbeitsvertrag muss fristgerecht gekündigt werden

Arbeitsverträge werden häufig mit längerer Perspektive abgeschlossen. Aus diesem Grunde sollten Sie sich für ihre Unterschrift Zeit nehmen. Denn es ist prinzipiell nicht möglich, einen einmal unterschriebenen Arbeitsvertrag einfach zu widerrufen. Dies ist nur bei Darlehensverträgen oder auch bei Fernabsatzgeschäften möglich. Doch natürlich brauchen Sie nicht ewig bei Ihrem Arbeitgeber bleiben, sondern können den Vertrag auch kündigen. Hierzu steht Ihnen eine im Vertrag definierte Kündigungsfrist zu. Natürlich kann es auch der Fall sein, dass Sie sehr schnell wechseln wollen und daher eine schnelle Aufhebung des Arbeitsvertrages wünschen. Für diesen Zweck sind Sie aber auf das Entgegenkommen Ihres Arbeitgebers angewiesen. Aus diesem Grunde sollten Sie hier zunächst das Gespräch suchen. Möglicherweise ist Ihr Arbeitgeber zu einem Aufhebungsvertrag bereit. Wenn Sie ihren Arbeitsvertrag kündigen, sollten Sie dies mit einem entsprechenden Kündigungsschreiben tun. Passende Vorlagen hierzu finden Sie auf unserer Seite.